Justizministerin Eva Kühne-Hörmann erklärte: „Zum heutigen Kindertag gratuliere ich allen Kindern und hoffe, dass sie das schöne Wetter genießen können. Ich möchte diesen Tag zum Anlass nehmen, um an Beispielen zu zeigen, dass die hessische Justiz besonders auf die Belange von Kindern und Jugendlichen achtet. Denn diese sind äußerst schutzbedürftig und sollen daher durch Justizangelegenheiten so wenig wie möglich beeinträchtigt werden. Gerichtsverhandlungen und Termine vor Gerichten sind für Kinder häufig mit einer großen Belastung verbunden. Nicht selten geht es dort um Angelegenheiten, die das Leben der Kleinsten unserer Gesellschaft negativ beeinträchtigt haben. Die Kinder und Jugendlichen werden daher bei Gerichtsterminen in Hessen besonders sensibel behandelt.“
An mehreren Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit sind Kinderspielzimmer mit Spielsachen und Spielecken eingerichtet. Außerdem gibt es kindgerecht eingerichtete Befragungsräume. Einige Gerichte stellen eine Kinderbetreuung zur Verfügung, wenn die Eltern einen wichtigen Gerichtstermin wahrnehmen müssen und die Betreuung der anwesenden Kinder durch Angehörige oder der Verfahrensbeistand nicht möglich sein sollte. Die hessischen Gerichtsstandorte verfügen über ein flächendeckendes Netz an Zeugenzimmern, die aufgrund ihrer kind- und jugendgerechten Ausstattung auch die Betreuung der Jüngsten erleichtern. Es findet dort eine professionelle Begleitung durch die hessischen Opferhilfevereine statt.“
Kindgerechte Ermittlungs- und Strafverfahren gewährleisten
Auch die Art und Weise der Vernehmungen ist auf das Wohl der Kinder und Jugendlichen ausgerichtet. Sowohl in der ordentlichen Gerichtsbarkeit als auch in der hessischen Verwaltungsgerichtsbarkeit werden kindgerechte Befragungsmethoden angewendet und dem Kind die Gelegenheit eingeräumt, sich selbst zu seinen Belangen in kindgerechter Weise zu äußern. „Die Gerichte erfüllen hierbei die Vorgaben des Art. 12 Abs. 2 der UN-Kinderrechtskonvention, dem Kind möglichst ein kindgerechtes, freundliches sowie transparentes und informatives Umfeld zu schaffen. Einige Amtsgerichte verfügen über eine interdisziplinäre Kooperation zwischen Fachkräften sowie Richterinnen und Richtern, die mit verschiedenen Einrichtungen zum Kinderschutz über aktuelle Themen, wie die Corona-Pandemie und weiteren Beratungs- und Hilfsangeboten im Austausch sind“, so die Justizministerin.
Um kindgerechte Ermittlungs- und Strafverfahren gewährleisten zu können, werden seitens der hessischen Staatsanwaltschaften entsprechende Verfahren in Sonderdezernaten für Jugendschutzsachen bearbeitet. Kühne-Hörmann weiter: „Die Dezernentinnen und Dezernenten verwenden bei Vernehmungssituationen altersgerechte Befragungstechniken, um auf die besonderen Schutzbedürfnisse und Belange der betroffenen Kinder und Jugendlichen einzugehen. Es wird angestrebt, diese möglichst nur einmal zu vernehmen. Von einer Videovernehmung wird vor allem dann Gebrauch gemacht, wenn die schutzwürdigen Interessen von Personen unter 18 Jahren, die als Kinder oder Jugendliche durch Straftaten gegen sexuelle Selbstbestimmung, wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen oder wegen Straftaten gegen die persönliche Freiheit verletzt worden sind, besser gewahrt werden können.“
Darüber hinaus bietet die Hessische Justizakademie seit Jahren eine Vielzahl von Tagungen zu kindschaftsrechtlichen Fragen an.
Besonders hervorzuheben ist zudem die Unterbringung von nicht schulpflichtigen Kindern zusammen mit dem inhaftierten Elternteil, wie es in den beiden Mutter-Kind-Heimen des offenen und geschlossenen Vollzugs der zentralen hessischen Frauenanstalt, JVA Frankfurt am Main III, möglich ist.
Kinder und Jugendliche vor jeglicher Gewalt schützen
Eva Kühne-Hörmann abschließend: „Die hessische Justiz tut viel dafür, dass die Kinder vor oder bei Gericht besonders sensibel behandelt werden. Mein persönliches Anliegen ist es aber, Kinder und Jugendliche vor jeglicher Gewalt zu schützen. Gerade die Gefahren, die im Netz für Kinder und Jugendliche bestehen, müssen hier in den Fokus genommen und entschieden bekämpft werden. Erst Mitte April ist es den Internetstaatsanwältinnen und Internetstaatsanwälten der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) gemeinsam mit dem BKA und anderen Polizeibehörden gelungen, in einem weitreichenden Ermittlungskomplex Verantwortliche einer der weltweit größten digitalen Kinderpornografie-Plattformen festzunehmen. Diese Zugriffe im Cyberraum sind essentiell, denn dadurch werden auch Straftaten in der analogen Welt und insbesondere im häuslichen Umfeld aufgeklärt und die Kinder und Jugendlichen wirksam geschützt. Doch es liegt noch ein weiter Weg vor uns. Was wir vor allem brauchen ist die Speicherung der digitalen Spuren der Täter im Internet. Häufig sind diese der einzige Anhaltspunkt für unsere Ermittler, um an die Identität der Täter zu gelangen. Alle Praktiker fordern die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung. In vielen Fällen ist der einzige Hinweis auf den Täter die IP-Adresse seines Computers. Allein im Jahr 2017 konnten beim BKA über 8000 Hinweise auf Kinderpornografie nicht weiter ermittelt werden. Dadurch bleibt täglich stattfindender Kindesmissbrauch unentdeckt und vielmals auch unbeendet. Die jungen Opfer werden damit häufig im Stich gelassen.“