„Im Grundsatz begrüße ich das Diskussionspapier, das die Bundesregierung heute zum weiteren Vorgehen bei Geimpften, Genesenen und negativ Getesteten vorgelegt hat. Durch die Einschätzung des Robert-Koch-Institutes, dass zumindestvon doppelt geimpften Personen und Menschen, die an der Covid-Infektion erkrankt waren, keine Gefahr bzw. nur ein minimales Infektionsrisiko ausgeht, stellt sich die zwingende Frage, ob deren Grundrechtseinschränkungen noch verhältnismäßig sind. Der Staat verleiht keine Grundrechte, sondern den Menschen stehen diese Grundrechte zu. Deshalb ist hier dringender Handlungsbedarf geboten. Das Hessische Kabinett hat bereits in der vergangenen Woche die verfassungsrechtlich gebotenen Maßnahmen umgesetzt und die hessischen Corona-Verordnungen angepasst. Personen, die über einen vollständigen Impfschutz verfügen, können nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen des RKI so behandelt werden wie die Personen, die über ein tagesaktuell negatives Testergebnis verfügen. Des Weiteren können sie künftig grundsätzlich in Bezug auf individuelle Schutzmaßnahmen wie Quarantäne ausgenommen werden, solange sie keine Symptome aufweisen. Regeln wie Abstand, Hygiene und das Tragen medizinischer Schutzmasken gelten auch für Geimpfte, Genesene und negativ getestete Personen weiter.
Die konkrete Ausgestaltung einer entsprechenden Bundesverordnung bedarf allerdings noch weiteren Abstimmungen.
Darüber hinaus begrüße ich es, dass die Prioritätengruppen vor Juni nicht aufgehoben werden. Derzeit haben wir in Hessen bereits die Prioritätengruppe 3 geöffnet, und ich bin zuversichtlich, dass wir bis Juni so viele Impfangebote machen können, dass dann ernsthaft die Aufhebung der Prioritäten angegangen werden kann.
In diesem Zusammenhang bestätigte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn noch einmal, dass im 2. Quartal wesentlich mehr Impfstoff, insbesondere für die Hausärzte, zur Verfügung steht. Das beschleunigt unsere Impfkampagne in erheblichem Maße.“