Justizstaatssekretär Thomas Metz hat heute dem Verkehrs- und Verschönerungsverein Rothenberg einen Förderbescheid in Höhe von 4.292 Euro übergeben. Die Mittel sollen für das Projekt „Alter Schulgarten“ aufgewandt werden, um das Gelände neu herzurichten.
Thomas Metz erklärte: „Gerne übergebe ich dem Verkehrs- und Verschönerungsverein Rothenberg im Rahmen des Förderprogrammes ‚Starkes Dorf – Wir machen mit“ einen Bescheid, um die Fläche ‚Alter Schulgarten‘ als Treffpunkt und als kleinen Veranstaltungsort auszubauen. Es ist beeindruckend, wie sie sich als Ortsansässige um die Neugestaltung kümmern – und das ehrenamtlich. Das zeigt einmal mehr, dass gemeinsam viel bewirkt werden kann und damit auch das Miteinander gestärkt wird. Bald können sich die Bewohnerinnen und Bewohner Oberzents auf einen Begegnungsplatz freuen, der neue Lebensqualität mit sich bringt.“
Großer Dank an alle Helferinnen und Helfer
Christian Kehrer, Bürgermeister von Oberzent, sagte: „Die Förderzusage ist eine große Freude und gut angelegte Unterstützung, wenn man sieht, was durch bürgerschaftliches Engagement daraus gemacht werden kann. Ein großer Dank geht auch von der Stadt Oberzent an Justizstaatssekretär Herrn Thomas Metz und nicht zuletzt an die vielen fleißigen Helfer des Verkehrs- u. Verschönerungsvereins, des Männergesangsverein MGV Rothenberg und der evangelischen Kirchengemeinde Rothenberg. Ich bin sehr beeindruckt von der schönen Anlage, die hier entstanden ist. Letztendlich ist diese eine große Bereicherung für uns in Oberzent/Rothenberg.“
Im Programm „Starkes Dorf – Wir machen mit!“ stehen Fördermittel bereit, damit Vereine, Verbände und Freiwilligenagenturen, aber auch gemeinnützige Organisationen und private Initiativen ihre Orte verschönern können. Im Mittelpunkt des Programms stehen Projekte, die den Zusammenhalt im Dorf fördern und stärken. So wurden bereits die gemeinsame Errichtung von Spielplätzen, der Kauf von Ruhebänken oder die Gestaltung von Plätzen gefördert. Die Fördersummen bewegen sich in einem Rahmen zwischen 1.000 Euro und 5.000 Euro. Antragsberechtigt sind Vereine, Verbände oder Freiwilligenagenturen.